Elektronisches Firmenverfahren

Seit den letzten gesellschaftsrechtlichen Änderungen 2008 kann eine Wirtschaftsgesellschaft nunmehr ausschließlich auf elektronischem Wege gegründet werden.

Die Anwaltskanzlei verfügt über alle gesetzlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen, die für das elektronische Firmenverfahren notwendig sind; die elektronischen Unterlagen werden mit elektronischer Signatur und Datumsstempel versehen und so an das Firmengericht weitergeleitet.

Das elektronische Verfahren ermöglicht auch die Einsicht in die elektronisch verarbeiteten Firmenunterlagen.